VAST Sports Ashwagandha 600 Pro
Die VAST Ashwagandha 600 PRO Ashwagandha Kapseln sind die ideale Ergänzung für Stress- und Cortisolmanagement. Mit 600mg des patentierten KSM-66® Bio-Ashwagandha-Extrakts, Magnesium und aktiviertem Vitamin B6 ist es ideal für Athleten nach dem Training. Die einzigartige Technologie/Design-Kombination bietet einen zusätzlichen Nutzen, während die veganen und glutenfreien Inhaltsstoffe es unter idealen Bedingungen perfekt machen. Einfach zu verwenden und zu pflegen, löst es Stressprobleme und ist ideal für Athleten aller Altersgruppen.
Highlights:
- Ashwagandha-Kapseln für Stressmanagement und Cortisolregulierung.
- Speziell entwickelt für Athleten mit KSM-66® und Bio-Ashwagandha.
- Vegan und glutenfrei.
- Unterstützt Regeneration & Leistungssteigerung bei körperlicher Aktivität.
- Pflanzliche Nahrungsergänzung für verkürzte Erholungszeiten und ganzheitliches Wohlbefinden.
NÄHRWERTE
Portionsgröße: 2 Kapseln | Portionen pro Packung: 120 | Empfohlene tägliche Verzehrmenge: 2 Kapseln
Inhaltsstoffe pro Portion |
Menge |
% DV* |
KSM-66® Ashwagandha root extract (5% withanolides) |
600 mg |
- % |
Magnesium (als Magnesium bisglycinat) |
25 mg |
10 % |
Aktiviertes Vitamin B6 (als Pyridoxal-5'-phosphat) |
4 mg |
286 %* |
*DV: Prozent der täglichen Referenzmenge
Zutaten:
KSM-66® Vollspektrum Ashwagandha-Wurzel-Extrakt (5% withanolide), Magnesiumbisglycinat, Pyridoxal-5'-phosphat, Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)
Nahrungsergänzungsmittel mit Ashwagandha-Wurzelextrakt. Die empfohlene tägliche Verzehrsmenge beträgt 1 Portion. Empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschreiten. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.Kühl und trocken lagern. Aus direktem Sonnenlicht und von Hitze fernhalten. Verfallsdatum und Chargennummer auf der Unterseite des Behälters.
Verzehrempfehlung:
Täglich 2 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen.
*Prozentsatz der Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr.1169/2011